Umsatzsteueroption

Ihre VR Bank Ravensburg-Weingarten eG eG hat zum 01.01.2014 zur Umsatzsteuer optiert.

Die Umsatzsteuer stellt für Unternehmen lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil sie als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.

Für die VR Bank Ravensburg-Weingarten eG trägt die Option zur Umsatzsteuer dazu bei, die Kostenstrukturen zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit für ihre Kunden weiter zu verbessern.

Wir werden Bankdienstleistungen mit Umsatzsteuer belegen, soweit wir diese Leistungen an Geschäftskunden erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Sollzinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Nebenleistungen berechnen wir demzufolge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19%).

Da bei Einzelunternehmern (z.B. selbstständige Handwerker, Kaufleute, usw.) nicht immer bekannt ist, ob einzelne Kredite oder Konten ganz oder zum Teil für Privatzwecke bzw. nicht für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich des Unternehmens verwendet werden und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist gegebenenfalls der Rat Ihres Steuerberaters einzuholen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern!