- Erfüllt den gesetzlichen Anspruch
- Fünf Varianten (Durchführungswege)
- Steuervorteile möglich
Betriebsrente & Co.
Erfolgsfaktor betriebliche Altersvorsorge
„Wie bin ich finanziell für meinen Ruhestand aufgestellt?“, „Reicht mir die gesetzliche Rente aus?“, „Wie kann ich mir ein finanzielles Polster fürs Alter zulegen?“ – diese Fragen beschäftigen zahlreiche Menschen in Deutschland.
Der Grund: Durch den demographischen Wandel gibt es immer weniger Beitragszahler für eine immer größer werdende Zahl an Rentnern. Dies hat zur Folge, dass das Nettorentenniveau kontinuierlich abnimmt. Es empfiehlt sich daher für Arbeitnehmer, dass sie über die gesetzliche Rente hinaus eine Altersvorsorge betreiben. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist die betriebliche Altersvorsorge.
Während die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer ein attraktiver Baustein ist, um für das Alter vorzusorgen, ist dieses Thema für Sie zur Mitarbeiterbindung spannend. Positionieren Sie sich als Arbeitgeber, der sich aktiv für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter einsetzt und Lösungen bietet. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu bieten – nutzen Sie dies, indem Sie in Ihrem Betrieb attraktive Angebote einrichten und diese aktiv an die Belegschaft herantragen.
Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung und bei der Beratung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Umsetzungsbeispiel
Einfach erklärt - Die betriebliche Altersvorsorge
Neu seit 2019: 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über seinen Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben.
Dabei ist der Arbeitgeber seit 2019 bei Neuverträgen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) gesetzlich verpflichtet, seine Sozialabgaben-Ersparnis an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu kann er pauschal 15 Prozent in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Das macht die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver und Arbeitgeber können künftig noch mehr Mitarbeiter mit einem bAV-Angebot erreichen.
So profitieren Arbeitnehmer: Weniger Steuern, weniger Abgaben, mehr Vorsorge - Rechenbeispiel (vereinfachte Annahmen)
- Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2019: Angestellter, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I, Kirchensteuer 9 Prozent, Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15,5 Prozent, inklusive 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss.
- Seit 2019 sind die Arbeitgeber bei Neuverträgen – zum Beispiel Direktversicherung oder Pensionskasse – verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an die Arbeitnehmer weiterzugeben und diese in deren bAV einzuzahlen.
- Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben.
- Auf die gezahlten Leistungen aus der bAV werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Direkt Vorteil ausrechnen: Der bAVL-Rechner der R+V Versicherung
Die fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge:
Direktversicherung
Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung und die am häufigsten gewählte Form ist die Direktversicherung.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.
Unterstützungskasse
Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen.
Pensionszusage
Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.